Kinderschutz, Opferhilfe

Zu den dunkeln Seiten unserer Gesellschaft gehört die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Kinderschutz und Opferhilfe versuchen Kinder vor Gewalt, sexueller Ausbeutung und anderen Formen von Misshandlung zu schützen.

Bundesverfassung

Bundesverfassung vom 01.01.2000
Art. 11: Schutz der Kinder und Jugendlichen
I Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
II ...

Sexuelle Ausbeutung

Ausbeutung

Nur selten ist es der unbekannte Unhold, welcher in einer schummrigen Bahnunterführung lauert. Die meisten Opfer von sexueller Gewalt werden durch Verwandte, Bekannte oder pädagogische Bezugspersonen ausgebeutet. Aber auch in Chatrooms, bei Facebook, Netlog oder MSN lauern Täterinnen und Täter mit pädophilen Neigungen.

[Mehr dazu...]

Bundesgesetz

SR 312.5 BG vom 23.03.2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG).
[Download SR 312.5] (Stand: 01.01.2009)

Materialien

Kindesmisshandlungen erkennen und reagieren.
Merkblatt für Lehrpersonen, Schuldienste, Schulleitungen, Schulpflegen und Personen in der Jugendarbeit.
Hrsg. Amt für Volksschulbildung und Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern (2004).
[Download]

Links

Stiftung Kinderschutz Schweiz
kinderschutz.ch

Portal Opferhilfe Schweiz
opferhilfe-schweiz.ch

Mädchenhaus Zürich
maedchenhaus.ch


jugendarbeit.ch - erstellt: 07.09.03 - geändert: 31.12.09 - © 2009 by pm